Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
von Selbsthilfegruppen Land Brandenburg im Jahr 2018
Neben der Pauschalförderung als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung fördern die einzelnen Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der konkreten Projektförderung als krankenkassenindividuelle Förderung.
Anträge auf Förderung gesundheitsbezogener Projekte sind bei den einzelnen Krankenkassen einzureichen. Projekte sind gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen.
Die inhaltliche Ausrichtung der Projektförderung durch die einzelnen Krankenkassen kann variieren. Es wird daher empfohlen, sich direkt bei den einzelnen Krankenkassen über die jeweiligen Förderschwerpunkte und Fördermöglichkeiten im Vorfeld der schriftlichen Antragstellung zu informieren. Als Ansprechpartner für die Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung) von Selbsthilfegruppen im Jahr 2018 stehen Ihnen zur Verfügung:
Krankenkasse | Ansprechpartner |
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AOK Nordost – Die Gesundheitskasse |
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse Herr Detlef Fronhöfer Potsdamer Straße 20 14513 Teltow Tel.: 0800 / 265 080 32 416 E-Mail: detlef.fronhoefer@nordost.aok.de |
BARMER GEK | BARMER GEK Landesvertretung Berlin/Brandenburg Herr Wolfgang Paech Postfach 110211 10832 Berlin Tel.: 0800 / 333004 151 113 E-Mail: wolfgang.paech@barmer-gek.de |
DAK-Gesundheit | D A K - Gesundheit Frau Marlies Meier Leiterin Kundenmanagement Regionalzentrum Brandenburg Vetschauer Str. 11 03048 Cottbus Tel.: 0355 355 516 110 0 - Fax: 040 334 702 408 13 mailto:marlies.meier@dak.de |
Knappschaft | Knappschaft Frau Kerstin Hartstock Dresdener Str. 41 03130 Spremberg Tel.: 03563 / 34427 10 Fax: 03563 / 34427 11 E-Mail: kerstin.hartstock@kbs.de |
Nicht alle Krankenkassen im Land Brandenburg führen jedoch eine Projektförderung von Selbsthilfegruppen durch. Im Gegenzug stellen daher diese Krankenkassen ihre Mittel für die Projektförderung zusätzlich zu dem gesetzlich vorgesehenen 50%-igen Pflichtteil der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) von Selbsthilfegruppen zur Verfügung.